Wie kann man wirkliches Mitglied der Rigaer Lettischen Gesellschaft werden?

In der Rigaer Lettischen Gesellschaft gibt es wirkliche und Ehrenmitglieder. Zu wirklichen Mitgliedern der Gesellschaft können handlungsfähige physische Personen werden, die volljährig sind, schriftliches Gesuch bestimmter Form bei dem Rat eingereicht haben (die Anmeldungsform des Fragebogens bestimmt der Rat), versprechen die Statuten der Gesellschaft zu erfüllen und lebhaft rege für die Verwirklichung der Ziele zu handeln.

Eintritssfragebogen ..................

Als wirkliche Mitglieder werden die Personen vom Rat aufgenommen, wenn die Prätendenten Empfehlungsschreiben von der Statuten-und Ethikkommission und von 2 wirklichen Mitgliedern haben.

Beim Eintreten in die RLGesellschaft muss man den Eintritssbeitrag zahlen, der in der Höhe des Jahresmitgliedsbeitrags unabhängig vom Eitrittsmonat ist. Wirkliche Mitglieder zahlen von der Generalversammlung festgelegten Jahresbeitrag (10.00 (zehn ) Lat; die Rentner und Studenten 5.00 (fünf) Lat), der bis zum Ende des Jahres zu bezahlen ist. Die Angehörigkeit zur RLGesellschaft bescheinigt die Mitgliedskarte.

Die Pflichte der Mitglieder:

Die Rechte der Mitglieder:

Mit Beschluss vom Rat kann man die Rechte des Gesellschaftsmitglieds  bis auf 6 Monate aufhalten oder es aus der Gesellschaft ausschließen, wenn:

Der Beschluss über das Ausschließen des Mitglieds wird vom Rat mit der Mehrheit der Stimmen angenommen. Den Beschluss des Rates kann man bei der Generalversammlung appelieren, der dann endgültig ist.

Die Ordnung der Aufnahme der Mitglieder in die Rigaer Lettische Gesellschaft
(Beschluss des Rates der RLG Nr.1 vom 16.04.2003)